Aufnahmekriterien

 

Kriterien für Kindergartenkinder

  1. a) Wohnsitz in der Gemeinde Meckenbeuren
    b) Zuzug mit Nachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
  2. Alter des Kindes
  3. Geschwisterkinder
  4. Berufstätigkeit bzw. Bildungsmaßnahme beider Eltern oder des/der Alleinerziehenden
    mit Nachweis

    • Erwerbstätigkeit
    • Hartz IV-Empfänger
    • Umschulungsmaßnahme
    • Schulausbildung / Hochschulausbildung
    • Leistungen zur Eingliederung In Arbeit im Sinne des SGB II

  5. Familiäre und soziale Umstände

    • Alleinerziehend
    • Trennung / Scheidung
    • Behinderung
    • Pflegefall
    • Flüchtlingskind

  6. Schulgrenzbezirk
  7. Einhaltung des Anmeldeschlusses (31.01.)

 

Kriterien für Krippenkinder

  1. a) Wohnsitz in der Gemeinde Meckenbeuren
    b) Zuzug mit Nachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
  2. Voraussetzung: Berufstätigkeit bzw. Bildungsmaßnahme beider Eltern oder des/der Alleinerziehenden
    mit Nachweis

    • Erwerbstätigkeit
    • Hartz IV-Empfänger
    • Umschulungsmaßnahme
    • Schulausbildung / Hochschulausbildung
    • Leistungen zur Eingliederung In Arbeit im Sinne des SGB II

  3. Anmeldedatum
  4. Geschwisterkind
  5. Familiäre und soziale Umstände

    • Alleinerziehend
    • Trennung/ Scheidung
    • Behinderung
    • Pflegefall
    • Flüchtlingskind

  6. Schulgrenzbezirk

 

Ü3 – Kinder In altersgemischten Gruppen haben den Vorrang vor Aufnahme von Krippenkindern.
Die Kinder von Beschäftigten bei der Gemeinde Meckenbeuren erhalten nach Möglichkeit einen Krippen- oder Kitaplatz, wenn Sie nachweisen, dass am Wohnort zeitnah kein Platz verfügbar ist.