Aufnahmekriterien
 
Kriterien für Kindergartenkinder
-
a) Wohnsitz in der Gemeinde Meckenbeuren
b) Zuzug mit Nachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Alter des Kindes
- Geschwisterkinder
- Berufstätigkeit bzw. Bildungsmaßnahme beider Eltern oder des/der Alleinerziehenden
mit Nachweis
- Erwerbstätigkeit
- Hartz IV-Empfänger
- Umschulungsmaßnahme
- Schulausbildung / Hochschulausbildung
- Leistungen zur Eingliederung In Arbeit im Sinne des SGB II
- Familiäre und soziale Umstände
- Alleinerziehend
- Trennung / Scheidung
- Behinderung
- Pflegefall
- Flüchtlingskind
- Schulgrenzbezirk
- Einhaltung des Anmeldeschlusses (31.01.)
 
Kriterien für Krippenkinder
-
a) Wohnsitz in der Gemeinde Meckenbeuren
b) Zuzug mit Nachweis (Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Voraussetzung: Berufstätigkeit bzw. Bildungsmaßnahme beider Eltern oder des/der Alleinerziehenden
mit Nachweis
- Erwerbstätigkeit
- Hartz IV-Empfänger
- Umschulungsmaßnahme
- Schulausbildung / Hochschulausbildung
- Leistungen zur Eingliederung In Arbeit im Sinne des SGB II
- Anmeldedatum
- Geschwisterkind
- Familiäre und soziale Umstände
- Alleinerziehend
- Trennung/ Scheidung
- Behinderung
- Pflegefall
- Flüchtlingskind
- Schulgrenzbezirk
 
Ü3 – Kinder In altersgemischten Gruppen haben den Vorrang vor Aufnahme von
Krippenkindern.
Die Kinder von Beschäftigten bei der Gemeinde Meckenbeuren erhalten nach
Möglichkeit einen Krippen- oder Kitaplatz, wenn Sie nachweisen, dass am Wohnort
zeitnah kein Platz verfügbar ist.